Mitgliedsvertrag INFORM Fitness
Fitnessstudio Inform · Taunusstraße 29 · 65326 Aarbergen
Vertragsnummer-
Datum-
Vertragsversion2026-05
SEPA-Mandatsreferenz-
Name-
Geburtsdatum-
Adresse-
Kontakt-
Tarif-
Monatsbeitrag-
Laufzeit-
Start-
IBAN-
Gläubiger-IDDE57ZZZ00002800400
Weitere Kosten64,99 € Jahrespauschale jährlich zum 01.01., 35 € Chip-Pfand einmalig, 15 € Bearbeitungsgebühr einmalig, zusammen 50 € einmalig zum Start
Schüler Chip-Zugang4,99 € / Monat zusätzlich
Mitgliedsfoto
Selfie wurde hinzugefügt
Transpondernummer Mitglied-
Partnerperson
Name Partnerperson-
Geburtsdatum Partnerperson-
Kontakt Partnerperson-
SEPA Kontoinhaber Partnerperson-
IBAN Partnerperson-
Bank / BIC Partnerperson-
PartnerfotoPartnerfoto wurde hinzugefügt
Transpondernummer Partnerperson-
Preis PartnertarifPreis gilt pro Person
SEPA Partnerperson: Die Partnerperson erteilt für ihren Beitrag ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat. Der angegebene Partnertarif gilt jeweils pro Person.
Laufzeit / Kündigung: Der Vertrag läuft zunächst über die gewählte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Widerruf / Leistungsbeginn: Das Mitglied wurde über ein mögliches Widerrufsrecht informiert und verlangt, soweit der Zugang vor Ablauf der Widerrufsfrist freigegeben wird, den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Bei Widerruf kann Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
Bestätigung Mitglied: Datenschutz, Vertragsbedingungen / AGB, SEPA-Mandat, Kostenübersicht und Selfie-Verarbeitung wurden durch das Mitglied bestätigt.
Bestätigungszeitpunkt Mitglied-
Datenschutz / Vertrag / SEPA bestätigt-
Kamera / Nutzung ohne Personal bestätigt-
Schülerhinweise bestätigt-
Erziehungsberechtigter Kamera/Schülerhinweise-
Kostenübersicht bestätigt-
Selfie-Verarbeitung bestätigt-
Beginn vor Widerrufsfrist bestätigt-
Bestätigte Punkte Mitglied-
KorrekturmöglichkeitEingaben konnten vor Abschluss geändert werden
Browser-Zeitstempel-
Bestätigung Partnerperson: Datenschutz, Vertragsbedingungen / AGB, Selfie-Verarbeitung und eigenes SEPA-Mandat wurden durch die Partnerperson bestätigt.
Bestätigungszeitpunkt Partnerperson-
Datenschutz Partnerperson bestätigt-
AGB Partnerperson bestätigt-
Kamera / Nutzung ohne Personal Partnerperson bestätigt-
SEPA Partnerperson bestätigt-
Selfie Partnerperson bestätigt-
Bestätigte Punkte Partnerperson-
Minderjährig: Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Digitale Einreichung / Annahme: Mit dem Online-Einreichen wird der Vertrag im geschützten Adminbereich von INFORM Fitness gespeichert. Der Antrag wird geprüft. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch INFORM Fitness zustande.
Selfie / Mitgliedsfoto: Das Foto wird ausschließlich zur Vertrags- und Mitgliederzuordnung verwendet. Es erfolgt keine biometrische Auswertung, keine Gesichtserkennung und keine KI-basierte Identifikation.
SEPA-Hinweis: Das SEPA-Lastschriftmandat wurde digital erteilt. Mandatsreferenz, Gläubiger-ID, Kontoinhaber/IBAN und Bestätigungszeitpunkt sind oben im Vertrag dokumentiert. Es wird kein zusätzliches unausgefülltes Papier-SEPA-Formular angehängt.
Geschäftsbedingungen
Hausordnung
Kurzhanteln, Hantelscheiben und weitere Trainingshilfen sind der Größe nach geordnet an ihren Platz
zurückzulegen.
Bei Benutzung der Fitnessgeräte sind Handtücher unterzulegen und die Geräte bei Bedarf nach
Benutzung zu reinigen.
Umkleiden und Duschen sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Das
Rasieren von Gesichts- und Körperbehaarung ist dort verboten.
Abfälle und Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Eltern haften während des gesamten Clubbesuchs für ihre Kinder.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Eventuelle Beschädigungen des Gebäudes oder der Einrichtung sind unverzüglich dem Betreiber zu
melden.
Der Bereich hinter der Theke darf ausschließlich durch das Aufsichtspersonal betreten werden.
Sämtliche Aushänge ergänzen die Hausordnung und sind Bestandteil des Vertrags.
Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.
Zahlungshinweise und Vertragsbedingungen
Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die
Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen
und geselligen Events des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Außerdem enthalten
sind Erfrischungsgetränke (Wasserspender und zugehörige Sirups in Selbstbedienung) sowie Kaffee (Zubereitung und Ausgabe nur durch
das Aufsichtspersonal möglich) in einer für einen Trainingsbesuch üblichen Menge. Alle weiteren Getränke sind gesondert zu erwerben.
Die Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt daher nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern
die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund. Prinzipiell ist es möglich
den Vertrag aus wichtigen Gründen stillzulegen. Die Gründe sind dem Betreiber mitzuteilen, dieser entscheidet dann, ob es wichtige
Gründe sind. Die stillgelegte Zeit wird an die Mindestvertragslaufzeit angehängt und der Vertrag verlängert sich um die Zeit der Stilllegung.
Bei Vertragsbeginn innerhalb des laufenden Jahres ist die Jahrespauschale anteilig zu Vertragsbeginn fällig. Der monatliche Beitrag ist im
Voraus spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats fällig. Bei schuldhafter nicht termingerechter Bezahlung von 2 oder mehr
monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum
nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Offene Forderungen durch
fehlgeschlagene Lastschriften sowie daraus resultierende Bankgebühren können vom Mitglied jeweils zum nächsten Montag erneut
versucht werden einzuziehen. Sollte ein Einzug erneut nicht möglich sein, so hat das Mitglied aktiv Kontakt aufzunehmen um einen
Zahlungsplan erstellen zu können und weitere Folgekosten zu vermeiden. Der erste Beitrag wird ggf. anteilig berechnet. Beiträge, Einkäufe
im Club, Mahnspesen, Verzugszinsen und Kosten für Rücklastschriften können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte
sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000=100%) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wert gesichert und können
jährlich um maximal 5,00 €/Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgelts sofort und
ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 10 €, wenn die Lastschriftvereinbarung auf Veranlassung des
Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgelts für die gesamte Erstlaufzeit wird die
Jahrespauschale zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig und bei Ablauf der Erstlaufzeit wird das auf die jeweiligen
Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen
Verlängerungszeitraums fällig. Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort
des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitglieds.
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Clubs zu halten. Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von Gegenständen ist
betragsmäßig auf die Höhe der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Grundsätzlich wird für Gegenstände die
Haftung soweit rechtlich möglich jedoch ausgeschlossen. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Wertgegenstände
sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu sichern. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der Wohnort aus dem obigen
Antrag des Mitglieds, dessen Wechsel dem Club angezeigt werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss ebenfalls sofort
angezeigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag, sofern er ungekündigt ist auf unbestimmte Zeit weiter. Eine
Kündigung ist dann monatlich zum Ende des Folgemonats möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser
Bedingungen unwirksam sein/werden, so berührt das die übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die betroffene Bedingung
durch die gesetzliche Norm ersetzt.